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1

04.11.2006, 20:08

BAföG

da ich im nächsten jahr wieder die schule besuchen werde,würde ich gerne den sozialstaat ausnutzen und bafög beziehen.jetzt hab ich beim googlen gelesen,dass man nur 5200€ vermögen haben darf.fällte das auf wenn ich mein konto jetzt leerräume? (sind ja noch ein paar monate bis zur antragstellung)hat jemand erfahrungen damit?

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04.11.2006, 20:17

hab zwar keine ahnung davon aber würde dir gerne was Geld abnehmen, achja freu dich schonmal auf die Moralaposteln hier im Masters (du hast mehr als 5k und willst den staat ausnutzen etc etc.)

3

04.11.2006, 20:23

richtig find ichs nicht, aber wie will der staat das herraus finden wenn du jetzt dein konto leer räumst? darf er regelmäßig deine kontoauszüge überprüfen? ich glaube nicht o.o

Imp_Goten

Erleuchteter

Beiträge: 4 093

Wohnort: Innsbruck

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4

04.11.2006, 20:27

mach dir ein konto in der schweiz dann noch in paar anderen neutralen staaten, schick das geld paarmal hin und her und das problem wär gelöst  8)

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04.11.2006, 20:39

joa musste auch konten leerräumen, hatte geld angelegt von meinen eltern waren au mehr als 5k, wurde dann irgendwie auf meine schwester übertragen, am besten ma mit der bank labern die wissen schon wie man das macht, haba aber au schon gehört dass die das ne gewisse zeit zurückverfolgen können ob das geld erst kürzlich runtergemacht wurde

6

04.11.2006, 20:47

Jedes Amt kann einen heute auf das Konto und die Bewegungen dort schauen. Am Besten du hebst jetzt regelmäßig größere Beträge ab, sodass es mit den Antragtermin passt. Wichtig ist, dass es nicht überwiesen wird, denn das prüft man auf jeden Fall nach und verfolgt es auch.

Bei einer Verwandten haben die Eltern ein Teil des Erbes schon vorher überwiesen und dann wurde sie zum Pflegefall. Der Staat hat die Kontobewegungen nachgepfügt und so mußten die Kinder mit dem überwiesenen Geld erstmal für die Pflege aufkommen.


Würde das auf jeden Fall machen, schließlich will man ja nach der Ausbildung noch etwas Geld haben für den Einstieg in den Job mit evtl. Umzug, Einrichtung, Auto usw.

7

04.11.2006, 20:48

Zitat

Original von Gottesschaf
richtig find ichs nicht, aber wie will der staat das herraus finden wenn du jetzt dein konto leer räumst? darf er regelmäßig deine kontoauszüge überprüfen? ich glaube nicht o.o


Ach, du weißt doch gar nichts!

8

04.11.2006, 21:07

Geld Bar abheben. Bei einer bekannten/verwandten Person bar (am besten in Teilmengen) einzahlen -> nicht nachvollziehbar. Das "schwarze Koffer Prinzip". Wenn du noch Fragen hast ruf in der CDU-Parteizentrale an. Die kennen sich mit sowas aus.

edit: Alternative ist von der Kohle ein Auto kaufen. Ist kein Wertgegenstand im Sinne der Bafög-Vermögensbetimmung sondern ein Gebrauchsgut. Dafür musst du dich auch nicht rechtfertigen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Borgg« (04.11.2006, 21:08)


9

05.11.2006, 11:12

das mit den 5.200 Euro ist auf jeden Fall korrekt. Vor allem solltest du herausfinden ob nicht noch irgendwo Konten von Omas und Co auf deinem Namen rumliegen, auch das Geld muss mit gerechnet werden.

Ins Ausland ist eine riskante Sache. Noch kommen sie an die Konten nicht dran zur Überprüfung. Aber wenn sie in 10 Jahren dran kommen reicht es um dich dann rückwirkend wegen Betruges anzuzeigen. Gibt genug Fälle wo dies Leuten passiert ist die davon ausgingen das ihre deutschen Konten nicht einsehbar sind.

Der sicherste Weg ist mit Sicherheit sich wichtige Gebrauchsgegenstände von dem Geld zu kaufen. Sprich Laptop, evtl Auto etc. All dies was keinen Ertrag abwirft (im Gegensatz zu Eigentumswohnungen) geht nicht ein in die Vermögensbemessung.

Hast du denn mit deinen Eltern schon drüber gesprochen? Die müssen ihre letzten 2 Steuererklärungen offen legen um nachzuweisen dass sie ausreichend wenig verdienen damit du Anspruchsberechtigt bist. Um Elternunabhängiges BaFöG zu bekommen ist ein etwas aufwendiger Weg notwendig, da solltest du dich am besten direkt an einen BaFöG Berater einer Hochschule wenden.

10

05.11.2006, 11:26

abheben und auf partypoker eincashen ;)